Spielzeughaus auf Schreibtisch mit Steuerunterlagen

Grundsteuer
&Reform

Wenn Sie Grundstücke besitzen, egal ob unbebaut oder mit aufstehenden Gebäuden, ist die Grundsteuer ein Thema für Sie. Dies gilt sowohl für den privaten Grundbesitz in Eigennutzung als auch für vermietete Flächen und betriebliche Grundstücke.

Die Grundsteuerreform kommt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Jahr 2018 entschieden, dass die bisherige Ermittlung der Einheitswerte verfassungswidrig ist. Dem Gesetzgeber wurde deshalb vom BVerfG aufgetragen, bis 2025 eine Lösung zu finden.

Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab 2025 zu zahlen, aber der Neubewertungsprozess der Grundstücke startet bereits dieses Jahr!

Deshalb müssen Sie als Grundbesitzer bereits in diesem Jahr sog. Feststellungserklärungen abgeben, wobei die Abgabe ab Juli 2022 startet; als letztmöglicher Abgabezeitpunkt gilt der 31.10.2022.

Was es zu beachten gilt

  • Ab dem 01.07.2022 muss jeder Grundbesitzer eine „Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes“ abgeben.
  • Der finale Abgabetermin für die Feststellungserklärung ist der 31.10.2022.
  • Eine Verlängerung der Frist ist derzeit (noch) nicht geplant.
  • Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts hat grundsätzlich elektronisch über das Elster-Portal der Finanzverwaltung zu erfolgen. Eine Abgabe per Papierformular besteht nur in Ausnahmefällen.
  • Wenn Sie noch kein Elster-Benutzerkonto haben, kann dieses unter folgendem Link erstellt werden: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

  • Zur Abgabe sind der oder die Eigentümer des Grundbesitzes verpflichtet. Bei Eigentumswohnungen ist der Eigentümer zuständig, nicht der Verwalter. Bei Grundstücken im Eigentum einer Kapital- oder Personengesellschaft muss die Feststellungserklärung von der Gesellschaft abgegeben werden, nicht etwa von den Gesellschaftern.

Reformen und Änderungen im Steuersystem werfen bei Mandanten häufig viele Fragen auf. Mit unserer langjährigen Expertise stehen wir Ihnen stets beratend zur Seite – Sprechen Sie uns an.

Ihr Steuerexperten-Team
Marcus Lindner & Christian Nowak

Welche Unterlagen und Informationen werden für die Erstellung der Erklärung benötigt?

  • Gemarkung und Flurstück des Grundstücks (ersichtlich aus dem Grundbuchauszug)
  • Übersicht zu den Eigentumsverhältnissen
  • In Einzelfällen: Bodenrichtwert
  • Art des Grundstücks: bebaut, unbebaut oder baureif. Bei bebauten Grundstücken sollten insbesondere das Alter des Gebäudes, die Größe der bebauten Fläche sowie etwaige Mieteinahmen bekannt sein.

Ab wann ist die Steuer zu zahlen und wird sie höher sein als bisher?

  • Die neue Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 zu zahlen
  • Ob die Steuer ab 2025 dann für den einzelnen Steuerpflichtigen höher oder niedriger ausfallen wird, kann nicht eindeutig gesagt werden. Das hängt auch von den Hebesätzen der Gemeinden ab.

Das sagen
unsere
Mandanten

So gut beraten, wie bei Marcus Lindner und Christian Nowak, wurde ich bisher bei keiner anderen Steuerkanzlei. Klare Empfehlung!

Felix Kiesewetter
Webdesigner, www.felixkiesewetter.de

Wir fühlen uns bei der Steuerkanzlei Lindner & Nowak in Sachen Steuern sehr gut aufgehoben und schätzen die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ralf Mall
Hobauer GmbH & Co. KG, www.spielzeugshop-forchheim.de

Wir schätzen die sympathischen Kanzlei besonders! Die kompetente Betreuung und zuverlässige Lohn- und Finanzbuchhaltung stellen eine enorme zeitliche Entlastung dar!

Dipl. BW (FH) Fadja Nayel
Nayel Electronik GmbH & Co. KG, www.nayel.de

Der Umgang ist persönlich und unkompliziert. Fragen werden zeitnah und kompetent beantwortet und auch bei der Firmenübergabe waren alle Ideen hilfreich und effektiv!

Michael Schramm
Möbelhaus Schramm, www.moebel-schramm.de

Ich bin Experte in Sachen Fußbodenverlegung und das Team der Kanzlei Lindner & Nowak sind Experten in Sachen Steuern und betriebswirtschaftlicher Beratung.

Klaus Urban
Urban Fußbodenverlegung, www.urban-fussbodenverlegung.de